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Richtig oder falsch, gerecht oder ungerecht, gut oder böse? Solche Fragen zu beantworten, ist nicht immer leicht. Doch Rechtspfleger machen das täglich. Sie lösen Konflikte und setzen sich für eine gerechte Gesellschaft ein.
Sabine M. ist 84 und körperlich nicht mehr fit. Ihren Haushalt kann sie nicht mehr alleine erledigen. Aber in ein Seniorenheim möchte sie auf gar keinen Fall. Was nun? Wer ist für die alte Dame verantwortlich? Wäre es besser, sie in einem Seniorenheim unterzubringen oder wäre ein Leben Zuhause noch zumutbar?
Diese Entscheidung ist nicht einfach – sie zu fällen obliegt Thomas Leinweber (29), denn er ist Rechtspfleger. Er ist es, der in diesem Fall ärztliche Gutachten einholt und danach entscheidet, ob Sabine M. weiter zuhause leben kann. Falls ja, sucht er für sie einen Betreuer. Diese Aufgabe überträgt er gern einem Familienmitglied. Wenn er aber niemanden findet, der das übernehmen kann, weist der Rechtspfleger jemand Fremden diese Aufgabe zu. Dieser Betreuer achtet dann auf das leibliche, finanzielle und seelische Wohl der Betroffenen. Diese Arbeit kontrolliert auch der junge Rechtspfleger.
Thomas Leinweber arbeitet seit fast drei Jahren am Amtsgericht Bernburg, seine Bereiche sind Vormundschafts-, Betreuungs- und Nachlassrecht. Seit einer Weile gehört auch der Bereich der Strafvollstreckung zu seinem Aufgabenfeld. Insgesamt ist Thomas Leinweber für bis zu 500 Fälle pro Jahr verantwortlich. Sein Arbeitstag ist sehr vielseitig: Jeden Vormittag hat er Besuchszeiten, in denen jeder zu ihm kommen kann, der seine Hilfe braucht. Danach befasst er sich mit den besprochenen Themen und legt fest, wie man diese Probleme rechtlich lösen kann.
Eins dieser Themen ist zum Beispiel das Erbrecht. Wenn es um Testamente geht, ist zwar ein Richter gefragt, aber wenn kein Testament vorliegt, dann entscheidet ein Rechtspfleger, wem was vom Erbe zusteht. Auch bei Strafanzeigen ist ein Rechtspfleger gefragt. Zum Beispiel kommen Menschen zu ihm, die angezeigt wurden und sich keinen Anwalt leisten können. Er kann ihnen dann einen Anwalt zuweisen, den sie nicht selbst zahlen müssen.
Am meisten Spaß macht Thomas Leinweber, anderen Menschen mit seiner Arbeit zu helfen. Doch dafür braucht man ein hervorragendes Wissen über die geltenden Gesetze. Aber nicht nur das. Mindestens genauso wichtig ist es, sich in die Situation der Menschen hineinzuversetzen, die zu ihm kommen. Dann fühlen sich die Betroffenen bei ihm gut aufgehoben.
Das Wichtigste an seinem Job ist allerdings, Entscheidungen zu treffen – und das oft in kurzer Zeit, denn häufig müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Da braucht man einen kühlen Kopf, Mut und Verantwortungsbewusstsein. Schon in der Schule hat Thomas Leinweber der Umgang mit Gesetzen gut gefallen. Als ihm ein Kumpel dann von der Ausbildung zum Rechtspfleger erzählte, war er Feuer und Flamme.
Auch die Aufstiegsmöglichkeiten für Thomas Leinweber sind sehr vielseitig: Er kann sich in die Verwaltung einarbeiten und damit sogar Geschäftsführer am Amtsgericht in Bernburg werden. Aber auch ein Tapetenwechsel ist möglich: So kann er bei einem Ministerium arbeiten und dort an der Haushalts- oder Personalplanung mitwirken. Es stehen ihm zahlreiche Türen offen. Und dabei ist klar, dass sein Job aus mehr als reinem Akten wälzen besteht. Doch egal, welche Entscheidung Thomas Leinweber zu treffen hat, trägt er stets eine immense Verantwortung auf seinen Schultern, denn er weiß: „Die Öffentlichkeit verlässt sich auf uns.“
Ihr pflegt das Recht, indem Ihr gerichtliche Entscheidungen in den Euch übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, z.B. im Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschafts-, Grundbuch- oder Registerrecht sowie bei Zwangsvollstreckungen trefft. Eure Arbeit ist sehr vielfältig: Angefangen vom Eintrag ins Grundbuch beim Erwerb eines Grundstücks bis hin zu Zwangsversteigerungen von Häusern, wenn Schulden nicht mehr bezahlt werden können und Erbschaftsstreitigkeiten. Auch Mahn- und Vollstreckungsbescheide bearbeitet Ihr. Bei Zwangsvollstreckungen entscheidet Ihr über den Umfang der Pfändung.
Gute Karten für diesen Job habt Ihr mit einer Fachhochschulreife oder einer allgemeinen Hochschulreife. Zudem braucht Ihr nicht nur logisch-analytische Denkfähigkeiten, um die zahlreichen Gesetze parat zu haben und anzuwenden, sondern auch ausgeprägtes soziales Verständnis und eine gute Kommunikationsfähigkeit.
Drei Jahre Studium kommen auf Euch zu. Ihr lernt an Fachhochschulen für Rechtspflege und öffentliche Verwaltung. Den praktischen Teil absolviert Ihr bei einem Rechtspfleger am Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder in der Justizverwaltung. Den Abschluss bildet die sogenannte Laufbahnprüfung. Während des Vorbereitungsdienstes müsst Ihr damit rechnen, dass Heimat-, praktischer Ausbildungs- und Studienort nicht identisch sind. Dann steht eventuell ein Umzug an – informiert Euch!
Die juristischen Fachstudien finden an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege der Bundesländer statt, die berufspraktischen Studienzeiten erfolgen an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften.
Je nach Dienstherr bekommt Ihr als Anwärter einen Grundbetrag zwischen ca. 930 und 1100 Euro brutto pro Monat.