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Leistungssachbearbeiter/-in
Wenn die Arbeit fehlt
Es kann wirklich Jeden treffen. Wegen der Trennung vom Partner, dem Verlust des Arbeitsplatzes oder unzureichendem Einkommen aus eigener Beschäftigung kann es Situationen geben, in denen man die Unterstützung vom Jobcenter in Anspruch nehmen muss.
Melanie Weißenfels ist jetzt schon seit drei Jahren Leistungssachbearbeiterin im Kommunalen Jobcenter ihrer Heimatstadt Hamm. Wie jeden Morgen betritt sie das Jobcenter und begrüßt erst einmal ihre Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung, danach holt sie sich ihre Post. Welche Menschen wird sie wohl heute kennenlernen und beraten?
„Das Besondere an unserem Jobcenter in Hamm ist der direkte Kontakt zu den Menschen. Nach dem Erstkontakt bin ich für den Kunden im Bereich Leistung die feste Sachbearbeiterin und direkte Ansprechpartnerin“, erklärt Melanie mit einem Lächeln. In einem Erstgespräch lernt sie eine neue „Bedarfsgemeinschaft“ persönlich kennen. Bedarfsgemeinschaften sind Einzelperson oder Familien, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen und in diesem Erstgespräch ihre oft finanziell schwierige Situation offen schildern müssen. Ein für die Betroffenen herausfordernder und persönlicher Moment, der von der Sachbearbeiterin Verständnis und Fingerspitzengefühl verlangt. Aus diesem Grund findet Melanie es wichtig, dass jeder Kunde eine feste Ansprechperson hat, die den Fall bis zum Schluss betreut. Wie engagiert Melanie dabei ist, wird schnell deutlich: „Die Menschen kennen mich. Sie wissen, dass sie für alle finanziellen Fragestellungen zu mir kommen können, wenn es ein Problem gibt. Ich bin per E-Mail, Telefon, Fax und Post erreichbar. Zu den Sprechzeiten steht meine Tür jederzeit offen.“
Wenn sie keine Kundengespräche hat, arbeitet Melanie an ihren Fällen. Die Grundlage ihrer Arbeit ist das Sozialgesetzbuch SGB II. Hier sind alle Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende definiert. Dennoch muss Melanie aufpassen: „Wir müssen genau prüfen, welche vorrangigen Leistungen es gibt, beispielsweise Rente, Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, BAföG. Auch diese Leistungen müssen wir gut kennen und wissen, wann sie greifen. Darüber hinaus ist das SGB II sehr umfangreich, und häufig gibt es rechtliche Änderungen. Es richtig anzuwenden, ist nicht immer einfach.“
Zu den komplexen Gesetzen kommen die besonderen Lebensumstände der einzelnen Kunden. Keine von Melanies über 180 Bedarfsgemeinschaften ist gleich. Dadurch gibt es kein Patentrezept, das Melanie für mehrere Kunden anwenden kann. Jeder Fall muss einzeln betrachtet, die Leistungsberechtigung der Menschen jedes Mal rechtlich neugeprüft werden. Eine echte Herausforderung, wegen der Melanie ihren Beruf so spannend findet.
Das Wichtigste ist für Melanie dabei, dass ihre Kunden so schnell wie möglich finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen können. Dafür arbeitet sie mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern für die Arbeitsvermittlung zusammen. In regelmäßigen Meetings tauschen sie sich über die jeweiligen Bedarfsgemeinschaften aus und halten einander auf dem aktuellsten Stand. Wenn Kunden bei Melanie sitzen und das Thema Arbeitsvermittlung aufkommt, kann Melanie sie jederzeit und auch mal außerhalb der Sprechzeiten zu ihrer Kollegin von der Arbeitsvermittlung schicken. Diese Unterstützung zeichnet die Arbeit im Jobcenter Hamm aus. Die Angestellten haben untereinander ein sehr enges kollegiales Verhältnis – auch zum Vorgesetzten – was Melanie sehr wichtig ist: „Wenn ich brenzlige Situationen im Büro habe, weil Kunden aufgrund der rechtlichen Komplexität nicht verstehen, dass sie nicht leistungsberechtigt sind, kann ich immer meinen Vorgesetzten dazu holen, und der stärkt mir den Rücken. Das ist ein schönes Gefühl, weil es mir Selbstsicherheit gibt.“
Melanie ist mit ihrer Entscheidung, im Jobcenter zu arbeiten, sehr glücklich. Die fitte junge Frau wollte eigentlich eine sportliche Berufslaufbahn einschlagen, entschied sich dann aber für die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt. Anschließend kamen der Wechsel ins Jobcenter und der Schritt zum Aufstieg in den gehobenen Dienst, den sie aktuell in der Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin durchläuft. Die Ausbildung und den Beruf in Einklang zu bringen, ist für Melanie kein Problem, da sie sich auf einen Vertreter verlassen kann, der ihre Büroarbeit erledigt, wenn sie am Studieninstitut ist. So bleibt nichts liegen, was sie nacharbeiten muss, und sie kann sich voll und ganz auf ihre Qualifizierung konzentrieren.
Das vollbringt Ihr:
Als Angestellte/r im Jobcenter ist es Eure Aufgabe, Euren Kunden Geldleistungen zu gewähren, die ihnen nach dem SGB II zustehen. Auch die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung gehört zum gesetzlichen Auftrag der Mitarbeitenden im Jobcenter. Dabei arbeitet Ihr im Jobcenter nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Leistungssachbearbeiter wie Melanie sind für das passive Leistungsrecht, also „das Fördern“ zuständig. Sie geben das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) frei, das ihre Kunden für den Lebensunterhalt benötigen.
So eröffnet Ihr in beiden Bereichen als Sachbearbeiter/in SGB II-leistungsberechtigten Menschen die Möglichkeit, künftig wieder in Arbeit zu kommen, eigenes Geld zu verdienen und unabhängig von finanzieller Unterstützung des Staates zu sein.
Was Ihr mitbringen müsst:
Für den Beruf der/des Angestellten im Jobcenter solltet Ihr Interesse an der Arbeit mit Gesetzestexten mitbringen und Euch in schwierige Sachverhalte eindenken können. Durch die vielen Fallkonstellationen werdet Ihr darüber hinaus auch selbstständig nach Gerichtsurteilen recherchieren und Euch Kommentare zu Gesetzen durchlesen müssen. Dafür steht Euch ein kompetentes Team von Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten zur Seite, die Euch unterstützen. Für dieses Miteinander solltet Ihr sehr teamfähig sein. Der Umgang mit den Kunden verlangt von Euch eine gute Mischung aus Empathie und Verständnis auf der einen Seite und Rationalität und Gesetzestreue auf der anderen Seite. Ihr solltet Freude am Umgang mit Menschen haben, dabei aber zugleich daran denken, dass Ihr an die Gesetze gebunden seid. Die oft sehr komplexe Rechtslage und die komplizierten Zusammenhänge solltet Ihr den Kunden einfach und verständlich erklären können. Hierbei ist es auch wichtig, in emotionalen Situationen souverän zu bleiben und die Ruhe zu bewahren.
Hier werdet Ihr ausgebildet:
In kommunalen Jobcentern wie in der Stadt Hamm gibt es häufig keine klassischen Ausbildungsstellen. Es gibt die Möglichkeit, über den Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt oder Kommune eine erste Berufsausbildung zu absolvieren und erste Erfahrungen zu sammeln. Anschließend müsst Ihr Euch auf eine offene Stelle als Sachbearbeiter/in beim kommunalen Jobcenter bewerben. In Hamm gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, als Quereinsteiger in der Leistungssachbearbeitung oder als Arbeitsvermittler anzufangen. Voraussetzung dafür ist ein Bachelorabschluss in einem beliebigen Studiengang. In einem sechsmonatigen Lehrgang lernen die Quereinsteiger anschließend intern alles über die Arbeit im kommunalen Jobcenter. Die Dozenten, die die Quereinsteiger unterrichten, sind die Sachbearbeiter selbst. So profitiert Ihr bereits im Lehrgang von den praktischen Erfahrungen Eurer routinierten Kolleginnen und Kollegen. Die Agentur für Arbeit bietet als Arbeitgeberin die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen an. In dieser dreijährigen Berufsausbildung erlernt Ihr alle rechtlichen Grundlagen zu den arbeitsmarktpolitischen Aufgaben. Euch wird beigebracht wie Ihr prüft, ob der Kunde ein Anrecht auf Leistungen hat und wie Ihr dem Kunden die schwierige Rechtslage verständlich erklärt. Mit dieser Ausbildung habt ihr unter anderem auch die Möglichkeit, in einem Jobcenter zu arbeiten.
Das verdient Ihr:
Als Angestellte/r im kommunalen Jobcenter seid Ihr entweder im mittleren oder im gehobenen Dienst beschäftigt. Im mittleren Dienst werdet Ihr in die Entgeltgruppe 8 eingestuft, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.656,52 Euro entspricht. Im gehobenen Dienst erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c, wo Ihr monatlich 2.977,98 Euro brutto verdient.