Zuerst mal zum Wesentlichen: Was ist überhaupt der öffentliche Dienst? Hinter dem Begriff verbirgt sich das Betätigungsfeld all jener, die beim Staat beschäftigt sind: Beamte, Angestellte, Richter und Soldaten. Damit ist auch klar, warum es den öffentlichen Dienst gibt; Um den ganzen „Laden“ hier zusammen zu halten. Ohne Lehrer gäbe es keine Bildung. Ohne Polizisten und Richter keine Ordnung, keine Objektivität, keine Gerechtigkeit. Ohne funktionierende Verwaltung würde es in Deutschland drunter und drüber gehen – zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Außerdem kümmern sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um die Daseinsfürsorge, das heißt, sie sind dafür verantwortlich, dass wir alle gut versorgt werden – mit sauberem Trinkwasser, Energie, Straßen, öffentlichen Verkehrs- und gesunden Lebensmitteln.
Der öffentliche Dienst ist so vielfältig wie ein Strauß bunter Blumen. Wen Ihr Euch für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst entscheidet, habt Ihr die Qual der Wahl: Über 100 unterschiedliche Berufe bietet Deutschlands größter Arbeitgeber an. Trotz der riesigen Auswahl ist jede einzelne Funktion für sich unverzichtbar. Bevor Ihr Euch für eine konkrete Ausbildung entscheidet, müsst Ihr entscheiden, ob Ihr eine Laufbahn als Beamter anstrebt, oder lieber als Angestellter arbeiten möchtet – diese beiden Beschäftigungsverhältnisse gibt es im öffentlichen Dienst.
Prinzipiell kann man mit jedem Schulabschluss und abgeschlossenem Studium in den öffentlichen Dienst eintreten. Wie überall sonst auch, entscheidet der Abschluss natürlich darüber, wie die Bezahlung ist. Im öffentlichen Dienst gibt es im Beamtenbereich vier verschiedene Beschäftigungsgruppen: Für den einfachen Dienst braucht Ihr mindestens einen Hauptschulabschluss, für den mittleren Dienst einen Realschul- oder einen Hauptschulabschluss mit anschließendem Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung. Wer eine Fachhochschul- oder Hochschulreife oder in verschiedenen Bereichen ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium vorweisen kann, darf in den gehobenen Dienst einsteigen. Auf alle mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium wartet der höhere Dienst.
Neben der formalen Qualifikation gibt es für den öffentlichen Dienst noch einige besondere Zugangsvoraussetzungen: Ihr müsst deutscher Staatsbürger oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates (für sie gibt es einige wenige Beschäftigungsbereiche, die sie nicht besetzen dürfen) sein. Außerdem müsst Ihr überzeugt für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, die im Grundgesetz verankert und Grundlage allen staatlichen Handelns ist. Um uneingeschränkt dienstfähig zu sein, müsst Ihr körperlich und geistig gesund sein. Auch für Menschen mit Handicaps bietet der öffentliche Dienst zahlreiche Beschäftigungsfelder – ist sogar Vorreiter in Deutschland, wenn es um die Beschäftigung behinderter Menschen geht.
Der Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst ist so vielfältig wie seine Aufgaben. Verstaubte Schreibtische und tristes Aktenwälzen gehören in die Klischee-Klamottenkiste.
Vor Erreichen des Beamtenstatus auf Lebenszeit durchlaufen alle Beamten in spe den sogenannten Vorbereitungsdienst. Je nach Einsatzbereich dauert Eure Ausbildung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Wenn Ihr lieber eine Karriere als Angestellter anstrebt, steht Euch eine in der Regel dreijährige duale Ausbildung bevor.
Wer sich für die Beamtenlaufbahn entscheidet, geht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Arbeitgeber, dem Staat, ein. Dafür, dass Ihr als Staatsdiener mit Eurem Amtseid versprecht, dem Staat stets zur Verfügung zu stehen und deswegen auch auf Euer Streikrecht verzichtet, versorgt der Staat Euch umfassend: Wenn Ihr im Job keinen Mist baut oder straffällig werdet, gilt eine lebenslange Beschäftigungs- und Versorgungszusage. Das heißt, Ihr werdet sowohl im aktiven Berufsleben als auch im späteren Ruhestand gut besoldet bzw. versorgt.
Auch im Angestelltenverhältnis ist der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber. Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen wie Arbeitszeit und Urlaub werden regelmäßig in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern festgeschrieben und können nicht willkürlich verändert werden. Wenn Euch was gegen den Strich geht, dürft Ihr streiken – anders als Eure verbeamteten Kollegen.